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Stand: 08.05.1999 |
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
immer die aktuellen Ist-Werte der Regelgrößen Sist und Vist
durch wiederholte Berechnung auf der Grundlage der Rechenvorschrift
zu der Stellgröße aLast verarbeitet werden, wobei ta die
Ausregelzeit angibt, bei deren Ablauf das Regelziel Sist=Ssoll und Vist=Vsoll
erreicht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stellgröße aLast auf der Grundlage der Rechenvorschrift
ermittelt wird, wenn das Leitsystem keinen bestimmten Wert für
Vsol1 vorschreibt und stattdessen der Wert k2 bekannt ist, der die beabsichtigte
Steigung der Stellgröße angibt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
k2=0 gesetzt wird und die Stellgröße aLast somit auf der Grundlage
der Rechenvorschrift
ermittelt wird, wodurch die Stellgröße einen nahezu konstanten
Wert annimmt, bis das Regelziel Sist=Ssoll genau mit Ablauf der Ausregelzeit
ta erreicht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
k2=-kl/ta gesetzt wird und die Stellgröße aLast somit auf der
Grundlage der Rechenvorschrift
ermittelt wird, wodurch die Stellgröße nahezu linear abnimmt,
bis sie beim Erreichen des Regelzieles Sist=Ssoll gleichzeitig mit Ablauf
der Ausregelzeit ta verschwindet.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß eine zu aLast proportionale Stellgröße
verwendet wird, wobei die Trägheit eine systemspezifische Proportionalitätskonstante
darstellt, die das Verhältnis zwischen der Stellgröße und
der zweiten zeitlichen Ableitung der Regelgröße Sist beschreibt
[Trägheit=IMotor/(d²Sist/dt²) =IMotor/ (dVist/dt)] und die
daher vom Regler auch automatisch bestimmt werden kann.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Berechnung der Stellgröße benötigten Führungsgrößen Ssoll und Vsoll durch Abtastung der Führungsfunktionen Ssoll=f (t) und Vsoll=f ' (t) gewonnen werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Anfangswert der Ausregelzeit ta zu Beginn eines Regelvorganges als Bestandteil der Führungsgrößen vom Leitsystem vorgegeben wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Anfangswert der Ausregelzeit ta zu Beginn eines Regelvorganges vom Regler automatisch bestimmt wird, indem der Regelungsalgorithmus umgestellt und nach ta aufgelöst wird und so unter Berücksichtigung der systemspezifischen Wertebereichsgrenzen für die Stellgröße ein Wert für die Ausregelzeit ta bestimmt wird, der gewährleistet, daß die Stellgröße innerhalb des zulässigen Stellbereiches verbleibt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Regler die Ausregelzeit ta in einem Register,
einer Variablen oder einer sonstigen Speichereinrichtung bereithält
und sie automatisch aktualisiert, indem er sie regelmäßig um
die jeweils abgelaufene Zeit vermindert.
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